
CDU sorgt für Gerechtigkeit!
Das Thema Reform der Grundsteuer bewegt Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
Im Jahr 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer für alle Grundstücke und Gebäude neu geordnet und ermittelt werden muss. Die Bundesregierung der damaligen Großen Koalition hat daraufhin, unter Federführung des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz, eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht.
Dadurch wird es zu Veränderungen und Verschiebungen der Messzahlen kommen. Über 98% der Bescheide von den Finanzbehörden sind in unserer Stadt bereits ergangen. Insgesamt hat die Politik versprochen, das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinden „aufkommensneutral“ zu gestalten. Das heißt: Im Ergebnis darf es zu keiner "versteckten Steuerhöhung" kommen. Die Kommune muss sicherstellen, dass das Gesamtvolumen der Grundsteuereinnahmen insgesamt auf dem Niveau der bisherigen Regelungen bleibt. Einzelabweichungen sind hierbei dennoch, aufgrund der geänderten Messzahlen, möglich.
Die Regelung der Grundsteuereinnahmen erfolgt über die kommunalen Hebesätze. In der Stadtverordnetenversammlung am 27.11. schlug die Verwaltung nun vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 403% zu erhöhen und den Hebesatz der Grundsteuer B auf 425% zu belassen.
Das Grundsteuertransparenzregister schlägt hingegen 403% für die Grundsteuer A und 413% für die Grundsteuer B vor, um die zugesicherte Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
„Die Verwaltung schlägt hier eine Steuererhöhung durch die Hintertür vor,“ urteilte die CDU und stellte den Antrag, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 413% zu senken, um Eigentümer und Mieter nicht noch mehr zu belasten und die versprochene Aufkommensneutralität zu erreichen. Nach eingehender Diskussion wurde dem Antrag der CDU in der Stadtverordnetenversammlung am 27.11. entsprochen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird demnach auf 413% gesenkt.
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