Aufatmen bei vielen Bürgern
Der Einsatz der CDU Bad Schwartau hat sich gelohnt. Im vergangenen März erfolgte gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Festlegung des förmlichen Sanierungsgebiets für das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Das hierbei festgelegte Gebiet umfasste zahlreiche Privatgrundstücke, die durch die Lage im Sanierungsgebiet strengen Auflagen unterlegen hätten.
So wäre zum einen in allen betroffenen Grundbüchern die Eintragung eines sogenannten Sanierungsvermerks erfolgt, wodurch die Betroffenen diversen Zustimmungspflichten durch die Gemeinde unterlegen hätten. Ferner wären die Eigentümer der Grundstücke verpflichtet worden, sich an den Kosten der Sanierung zu beteiligen.
Ein Antrag der CDU-Fraktion, das Sanierungsgebiet so anzupassen, dass möglichst wenig Bürger belastet werden, wurde durch die übrigen Parteien abgelehnt.
Dennoch hat unser Antrag Wirkung gezeigt. In der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2023 wurde nunmehr beschlossen, dass das zuvor festgelegte Sanierungsgebiet in ein förmliches Sanierungsgebiet und ein vereinfachtes Sanierungsgebiet aufgeteilt wird. Alle Grundstücke, die im vereinfachten Sanierungsgebiet liegen, sind hierbei von den eingangs genannten Rechtsfolgen (Sanierungsvermerk, Umlagepflicht etc.) befreit.
Durch den jetzt gefassten Beschluss ist es uns gelungen, möglichst wenige Bürger in die Mithaft des anstehenden Sanierungsverfahrens zu nehmen. Dennoch profitieren diese von den Maßnahmen, die im vereinfachten Sanierungsgebiet erfolgen werden. Denn die Einstufung als vereinfachtes Sanierungsgebiet hat keine negativen Auswirkungen auf die bewilligten Fördermittel.
Die CDU Bad Schwartau wird sich weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einsetzen. Wir werden sicherstellen, dass Bad Schwartau eine Stadt zum Wohlfühlen bleibt.
Ihre CDU-Fraktion
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